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Reply to Datenherausgabe auch aus deutschen RZ?

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Guten Tag,

ich habe kürzlich von dem in den USA ausgesprochenen Urteil gegen MS gelesen. Nach Auffassung des urteilenden Gerichts spielt es keine Rolle, wenn ein US amerikanischer IT-Provider Daten in einem europäischen Rechenzentrum für seine Outsourcing-Kunden speichert und verarbeitet: Obwohl es gegen europäisches Datenschutzrecht klar verstößt, müsste MS die Daten auf Verlangen an US-Behörden rausgeben.

Das Urteil wurde im Kontext von MS-Cloud-Lösungen gesprochen, MS will wohl in Revision gehen. In der Konsequenz bedeutet das aber doch auch, dass US amerkinaische Provider, die On-/Off-Premise-Rechenleistungen für ihre Kunden erbringen, weitergeben müssen. Und zwar ganz egal, ob ich einen Vertrag mit der amrikanischen Muttergeselschaft oder eventuell mit einer deutschen Tochtergesellschaft abgeschlossen habe.

Wie können Lösungen aussehen, wie kann ich mich gegen unberechtigte Weitergabe der Daten schützen? Gibt es hierzu schon Erfahrungen in der Diskussion zu laufenden IT-Auslagerungen mit deutschen Provider-Gesellschaften, deren US-"Mutter " der Datenweitergabe unterliegt?

MfG
SMarco

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