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Auschreibungen veröffentlichen

Die Veröffentlichung von Ausschreibungen auf outsourcing.de ist für alle gewerblichen Nutzer kostenlos und unverbindlich.

Was bedeutet unverbindlich?

Sie müssen am Ende der Auschreibungsfrist keinen Auftrag erteilen!

Was bedeutet gewerblicher Nutzer?

Ausschreibungen können nur von Unternehmen i.S.d. § 14 BGB  (also z.B. GmbH, UG, GbR oder selbständige Tätigkeit) veröffentlicht werden. Wenn Sie das erste Mal eine Ausschreibung erfassen, müssen Sie Ihr Profil mit den Angaben zum Unternehmen ergänzen.

Wie ist der Ablauf?

  1. Falls Sie noch keinen Benutzer-Account haben, registrieren Sie sich kostenlos über der Registrieren-Link oben rechts.
  2. Unter Ausschreibungen können Sie zunächst den Entwurf einer Ausschreibung erfassen. Hierzu reicht die Eingabe einer Bezeichnung.
  3. Durch die weitere Erfassung werden Sie schrittweise geführt (Allgemeine Angaben > Leistungen > Dokumente > Anbieter > Veröffentlichen).
  4. Unter Allgemein geben Sie eine oder mehrere Leistungs-Kategorien an, zu der/denen Ihr Bedarf passt. Mit Hilfe dieser Kategorien werden passende Anbieter ermittelt.
  5. Unter Allgemein wird die Ausschreibung geplant: Beginn (wann soll sie online gestellt werden?) und Dauer (wie lange soll sie online bleiben?).
  6. Laden Sie bei Bedarf Dokumente hoch (Lastenheft, Leistungsbeschreibung, Einkafsbedingungen, usw.).
  7. Wenn Sie alle notwendigen Angaben gemacht haben, können Sie die Ausschreibung zur Veröffentlichung freigeben.
  8. Die Ausschreibung wird zum geplanten Termin (Beginn) online gestellt und ist nun für alle sichtbar. Solange die Ausschreibung noch nicht online ist, können Sie jederzeit Änderungen vornehmen und sie erneut zur Veröffetnlichung freigeben.
  9. Die Anbieter (und natürlich auch Sie) werden per E-Mail informiert.
  10. Wenn Anbieter Fragen haben, können sie diese online stellen. Hierüber werden Sie ebenfalls informiert und können die Frage dann online beantworten.
  11. Die Anbieter geben über das Portal ein oder mehrere Angebote ab.
  12. Wenn Ihnen eines der Angebote zusagt, beauftragen Sie den Anbieter online. Auch hier fallen für Sie keine Kosten an!
  13. Sie können eine Ausschreibung jederzeit auch vorzeitig beenden, indem Sie ein Angebot annehmen oder die Ausschreibung abbrechen!

Weitere Informationen: Antorten auf häufige Fragen


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