1       Vorbemerkung

2       Anwendungsbereich nur für Unternehmen; Geltung der AGB

3       Vertragsgegenstand

4       Eintrag des Unternehmens

5       Vertragsschluss für den Service Vermarktung gem. Ziff. 3.1

6       Durchführung von Ausschreibungen gem. Ziff. 3.2

7       Inhalt von Aufträgen

8       Vertragsschluss zwischen Auftraggeber und Anbieter

9       Abbrechen von Ausschreibungen

10     Zahlungsbedingungen

11     Pflichten der LIENAS

12     Verträge zwischen dem Auftraggeber und Dritten

13     Haftung

14     Schadensersatz, Freistellung

15     Vertragsbeendigung, Sperrung, Kündigung aus wichtigem Grund

16     Datenschutz

17     Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

1 Vorbemerkung

1.1 Die LIENAS GmbH (nachfolgend LIENAS) betreibt das Internet-Portal www.outsourcing.de (nachfolgend Portal) und bietet seinen gewerblichen Nutzern (nachfolgend Auftraggeber und Anbieter oder Unternehmen) unter anderem die Ausschreibung bzw. Vermarktung von IT-Dienstleistungen an. Anbietern wird auf diesem Weg die die kostenpflichtige Gewinnung von Aufträgen ermöglicht.

1.2 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der LIENAS und allen Nutzern.

2 Anwendungsbereich nur für Unternehmen; Geltung der AGB

2.1 Der Nutzer versichert, eine Leistung der LIENAS, nur in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit auszuüben oder in Anspruch zu nehmen.

2.2 Entgegenstehende oder von den nachfolgenden AGB abweichende AGB der Nutzer werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass die LIENAS diesen Bestimmungen ausdrücklich zugestimmt hat.

2.3 Diese AGB gelten für die gewerbliche Nutzung der von LIENAS betriebenen Plattform www.outsourcing.de. 

2.4 Mit der Nutzung gewerblicher Inhalte bei „www.outsourcing.de“ kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und der LIENAS zustande. Der Gegenstand des Nutzungsvertrages wird im Einzelnen unter Ziffer 3 erläutert. Der Nutzer wird jeweils auf die geltenden AGB hingewiesen. Der Vertragsschluss erfolgt stets unter Hinweis auf die geltenden AGB. Mit Abenden des jeweiligen Auftragsformulars akzeptiert der Nutzer die AGB. Eine darüberhinausgehende Speicherung des Vertragstextes durch die LIENAS erfolgt nicht.

2.5 Diese AGB gelten ausschließlich zwischen dem Unternehmen und der LIENAS.

2.6 Rechtswirkungen im Sinne eines Vertrages zugunsten Dritter oder mit Schutzwirkung für Dritte ergeben sich aus den AGB nicht.

2.7 Dies gilt auch, soweit die AGB Bestimmungen enthalten, die für das Verhältnis der Nutzer untereinander von Bedeutung sind (z. B. über das Zustandekommen oder den Inhalt von Verträgen).

2.8 Diese AGB gelten auch für nachfolgende Nutzungen des Portals durch den Nutzer, ohne das hierauf bei der Nutzung erneut hingewiesen wird.

2.9 Die LIENAS ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter Einhaltung des nachfolgenden Verfahrens zu ändern. Der Nutzer wird über die Änderungen per E-Mail mindestens 21 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten informiert. Den Änderungen kann der Nutzer innerhalb von 21 Kalendertagen ab Zugang der Mitteilung widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch oder stimmt der Nutzer den Änderungen ausdrücklich zu, werden die Änderungen zum mitgeteilten Zeitpunkt des Inkrafttretens wirksam.

2.10 Widerspricht der Nutzer fristgerecht, wird der Nutzungsvertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Die vertraglichen Rechte der Parteien zur Kündigung des Nutzungsvertrags bleiben unberührt. Sofern durch die Änderung wesentliche Vertragspflichten der LIENAS  oder des Nutzers betroffen sind (also Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf), gilt der Änderungsvorbehalt nur dann, wenn die Änderung dem Mitglied unter Berücksichtigung der Interessen der LIENAS zumutbar ist.

3 Vertragsgegenstand

3.1 LIENAS stellt den Anbietern unter www.outsourcing.de eine Plattform zur Vermarktung ihrer Dienstleistungs- und Produktangebote gemäß den aktuellen Leistungsbeschreibungen der LIENAS zur Verfügung (z.B. Anzeigenschaltung).

3.2 Die LIENAS stellt das Internetportal als technische Plattform zur Durchführung von Ausschreibungen zur Verfügung. Die LIENAS fungiert hierbei ausschließlich als technischer Dienstleister, nicht dagegen als Makler oder sonstiger Vermittler. An den auf dem „Portal“ vergebenen Aufträgen ist sie weder als Vertragspartei noch als Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfe einer Vertragspartei oder in sonstiger Weise beteiligt. Benachrichtigungen, die über das Portal im Zusammenhang mit einem Angebot oder einer Ausschreibung versendet werden, dienen nur der Information des jeweiligen Nutzers.

3.3 Soweit diese Benachrichtigungen rechtlich erhebliche Erklärungen enthalten, gelten diese für und gegen denjenigen als abgegeben, den es angeht. Soweit mittels der Nutzung von der Plattform ein Vertrag über die Ausführung eines Auftrags geschlossen wird, werden allein die hieran beteiligten Nutzer (Auftraggeber und Anbieter) Vertragspartner.

3.4 Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit dem Auftrag, ist ausschließlich der an dem Vertragsschluss beteiligte Vertragspartner. Auch die Erfüllung der Aufträge erfolgt ausschließlich zwischen den Vertragspartnern.

3.5 Es besteht kein Anspruch gegen die LIENAS auf die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden gegen andere Nutzer oder auf Vermittlung in oder Schlichtung von Streitigkeiten zwischen diesen.

4 Eintrag des Unternehmens

4.1 Die Nutzung kostenpflichtiger Service-Angebote der LIENAS erfordert eine vorherige elektronische Registrierung eines persönlichen Nutzers (nachfolgend Nutzerkonto) sowie die Eintragung eines Unternehmens i.S.d. § 14 BGB. Die Eintragung des Unternehmens (Eintrag) ist mit einem oder mehreren Nutzerkonten verbunden.

4.2 Das Unternehmen ist verpflichtet bei Eintrag, die von LIENAS bereitgestellten Formulare wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und die angegebenen Daten innerhalb des Unternehmensprofils aktuell zu halten. Auf Verlangen ist die Richtigkeit der hinterlegten Daten von dem Unternehmen nachzuweisen.

4.3 Das Anlegen mehrerer Einträge für dasselbe Unternehmen ist unzulässig.

4.4 LIENAS haftet für Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Nutzern hinterlegten Daten nur nach Maßgabe der Ziffern 13ff. Jedes Unternehmen ist daher verpflichtet, die für ihn relevanten Daten bei Bedarf selbst zu überprüfen. Bei Hinweisen auf unrichtige Angaben wird die LIENAS das Unternehmen zur Vorlage von Nachweisen auffordern und ggf. unrichtige Angaben nach Maßgabe der Ziffer 12.2 sperren bzw. entfernen.

5 Vertragsschluss für die Vermarktung gem. Ziff. 3.1

5.1 Alle Leistungen gem. Leistungsverzeichnis nach Ziff. 3.1. werden jeweils durch auf dem Portal verfügbare Auftragsformulare beauftragt.

5.2 Durch das Absenden des vollständig und korrekt ausgefüllten von der LIENAS bereitgestellten Auftragsformulars über das Internet unterbreitet das Unternehmen ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

5.3 Nach Prüfung der vom Unternehmen bereitgestellten Daten kommt der Vertrag durch Übersendung einer Bestätigungsmail durch LIENAS zustande.

6 Durchführung von Ausschreibungen gem. Ziff. 3.2

6.1 Ein auf dem „Portal“ ausgeschriebener Auftrag darf nicht zeitgleich anderweitig veröffentlicht werden, solange die Ausschreibung nicht beendet ist. Soll der Auftrag außerhalb der Plattform vergeben werden, ohne dass zuvor bereits eine Kontaktaufnahme zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Auftraggebers erfolgt ist, hat der Auftraggeber die Ausschreibung zuvor mittels der hierfür von der LIENAS zur Verfügung stehenden Funktion abzubrechen.

6.2 Anbieter dürfen einem Auftraggeber die Durchführung von auf dem „Portal“ ausgeschriebenen Aufträgen ausschließlich über das Portal in Form eines Angebots auf die betreffende Ausschreibung anbieten. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung gilt Ziffer 14.1ff.

6.3 Wird dem Auftraggeber die Ausführung eines auf der Plattform ausgeschriebenen Auftrags abweichend von Ziffer 6.2 in anderer Form angeboten, hat er dies abzulehnen und den jeweiligen Anbieter aufzufordern, das Angebot auf dem „Portal“ einzustellen.

6.4 Ferner darf der Auftraggeber einen Auftrag an einen Anbieter, der ihm die Auftragsausführung – gleich in welcher Form – über „das Portal“ oder im Rahmen einer über das Portal initiierten Kontaktaufnahme angeboten hat, ausschließlich über das Portal vergeben. Das Abbrechen der Ausschreibung zur Umgehung des Portals ist dem Auftraggeber untersagt. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung gilt Ziffer 14.1ff.

6.5 Soweit ein Auftrag über „das Portal“ vergeben wurde, sind die Vertragsparteien - Auftraggeber und Anbieter - verpflichtet, nach der Vergabe unverzüglich Kontakt zu der jeweils anderen Vertragspartei aufzunehmen.

7 Inhalt von Aufträgen

7.1 Die Einstellung eines Auftrags auf dem „Portal“ stellt, soweit sich aus der Auftragsbeschreibung nichts Anderes ergibt, eine unverbindliche Aufforderung des Auftraggebers zur Abgabe von Angeboten auf den Auftrag dar. Die Vergabe eines Auftrags richtet sich nach Ziffer 8.7.

7.2 Die Mindestinhalte der zu vergebenen Aufträge ergibt sich aus den von der LIENAS online bereitgestellten Formulare, die präzise und vollständig auszufüllen sind

8 Vertragsschluss zwischen Auftraggeber und Anbieter

8.1 Der Anbieter gibt das Angebot über das Portal“ ausschließlich mittels der hierfür vorgesehenen Funktionen ab.  Anderweitige Angebote unter Umgehung der Plattform sind unzulässig.

8.2 Als Angebot ist jeweils der Betrag anzugeben, den der Anbieter dem Auftraggeber für die Ausführung des Auftrages tatsächlich in Rechnung zu stellen beabsichtigt. Angebote sind stets als Nettobeträge anzugeben.

8.3 Der Anbieter ist allein dafür verantwortlich, dass er zwingende Vergütungsbestimmungen einhält sowie die für seine Kalkulation maßgeblichen Umstände vor Abgabe des Angebots in Erfahrung bringt.

8.4 Die Abgabe von fingierten Angeboten mit dem Ziel, Nutzungsgebühren zu verringern oder zu umgehen, ist untersagt. Hierzu zählt auch die Stückelung von Aufträgen mit einem festen Gesamtvolumen in kleinere Einheiten.  

8.5 Soweit für eine Ausschreibung ein bestimmter Zeitraum zur Abgabe von Angeboten festgelegt ist (nachfolgend: „Angebotsfrist“) bleibt der Anbieter an ein auf dem „Portal“ eingestelltes und nicht gelöschtes Angebot für einen Zeitraum von vier Wochen ab Beendigung der Angebotsphase gebunden.

8.6 Mit der Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Anbieter, den Auftrag auszuführen, wenn der Auftraggeber das Angebot im Rahmen der Bindungsfrist annimmt.  

8.7 Der Auftraggeber vergibt einen auf dem Portal“ ausgeschriebenen Auftrag, indem er einen Anbieter bzw. dessen Angebot aus der auf „dem Portal“ zu dem Auftrag abrufbaren Angebotsliste auswählt. Diese Auswahl erfolgt durch Betätigung der hierfür auf dem Portal zur Verfügung stehenden Funktionen. Mit Betätigung einer solchen Funktion erklärt der Auftraggeber verbindlich, dass er das von dem ausgewählten Anbieter gemachte Angebot annimmt. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, ein Angebot anzunehmen.

8.8 Hat der Auftraggeber eine Angebotsfrist festgelegt, ist er berechtigt, aber auch verpflichtet, eingegangene Angebote spätestens binnen vierzehn Tagen nach Ende der Angebotsfrist zu prüfen. Der Auftraggeber ist berechtigt, bereits vor Ablauf der Angebotsfrist, Angebote über das Portal anzunehmen.

8.9 Im Übrigen richten sich Vertragsschluss und Vertragserfüllung von auf dem Portal vergebenen Aufträgen nach allgemeinem Vertragsrecht. Daher dürfen Funktionen zur Vergabe eines Auftrags nur im Einklang mit vertragsrechtlichen Bestimmungen genutzt werden.

8.10 Auch die Auflösung eines zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter geschlossenen Vertrages ist nur bei Vorliegen der einschlägigen rechtlichen Voraussetzungen möglich.

9 Abbrechen von Ausschreibungen

9.1 Auf „dem Portal“ ausgeschriebene Aufträge können nur mittels der hierfür vorgesehenen Funktionen abgebrochen werden.

9.2 Die Wirksamkeit des Abbruchs richtet sich nach dem allgemeinen Vertragsrecht.

10 Zahlungsbedingungen

10.1 Für die Nutzung bestimmter Funktionen, Dienste oder Bereiche auf „dem Portal“, die vor der erstmaligen Inanspruchnahme durch das Unternehmen als gebührenpflichtig gekennzeichnet werden, erhebt die LIENAS ein Entgelt. Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus dem abrufbaren Leistungsverzeichnis.

10.2 Werden Funktionen, Dienste oder Bereiche für eine bestimmte Laufzeit in Anspruch genommen, gilt für die gesamte Dauer der Inanspruchnahme das im Zeitpunkt der Beauftragung gültige Leistungsverzeichnis.

10.3 Kostenpflichtig ist für Anbieter insbesondere ein Angebot, das vom Auftraggeber angenommen wurde (= erfolgreicher Vertragsschluss). Das Leistungsverzeichnis kann ergänzende Regelungen enthalten, die Bestandteil dieser AGB sind. Für die Einbeziehung des Leistungsverzeichnisses gilt Ziffer 1. 3 entsprechend.

10.4 Soweit sich die Höhe der Gebühren nach im Rahmen von Ausschreibungen angegebenen Netto-Beträgen (Höhe eines Angebots, vereinbarte Vergütung) richtet, werden sie nach dem hierfür im System gespeicherten und nach dem Leistungsverzeichnis heranzuziehenden Betrag berechnet. Dieser Netto-Betrag dient als Bemessungsgrundlage.

10.5 Entgeltforderungen sind mit Inanspruchnahme der kostenpflichtigen Funktion bzw. des kostenpflichtigen Dienstes von „www.outspourcing.de“ und Zugang der Rechnung oder Zahlungsaufforderung sofort zur Zahlung fällig. Die Rechnungserteilung erfolgt per E-Mail oder schriftlich. Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

10.6 Die gesetzlichen Regelungen zum Verzug bleiben unberührt. Die LIENAS ist darüber hinaus berechtigt, im Fall des Verzugs den Zugang des Unternehmens ohne weitere Ankündigung zu sperren und den Vertrag fristlos zu kündigen.

10.7 Das Unternehmen verpflichtet sich, jegliche Maßnahmen zur Umgehung von Nutzungsentgelten zu unterlassen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung gilt Ziffer 14.2. Strafrechtliche Konsequenzen sind in diesem Fall nicht ausgeschlossen.

11 Pflichten der LIENAS 

11.1 Die LIENAS verpflichtet sich, das von dem Auftraggeber bereitgestellte Datenmaterial auf dem Portal www.outsourcing.de im Rahmen der jeweils beauftragten Leistung zu veröffentlichen und für die Dauer des Vertrags verfügbar zu halten.

11.2 Die LIENAS betreibt das Portal mit der gebotenen Sorgfalt, insbesondere werden in regelmäßigen Abständen notwendige Pflege- und Wartungsarbeiten durchgeführt. Hierdurch kann die Verfügbarkeit der Internetplattform für die Dauer der Arbeiten eingeschränkt sein. LIENAS kann daher die durchgängige Verfügbarkeit weder zusagen noch garantieren.

11.3 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Dateninhalte und die Übermittlung in einem Format, das der Spezifikation der jeweiligen Leistungsbeschreibung entspricht, ist allein das jeweilige Unternehmen verantwortlich. Die LIENAS verpflichtet sich, die überlassenen Daten in Übereinstimmung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur in dem vertraglich erforderlichen Umfang zu verwenden.

12 Verträge zwischen dem Auftraggeber und Dritten

12.1 Soweit der Auftraggeber infolge der Vermarktung über das Portal Geschäftsbeziehungen zu einem Dritten aufnimmt oder unterhält, wird LIENAS durch die Leistungserbringung weder Partei noch Vertreter des Auftraggebers. Die LIENAS übernimmt deshalb keine Haftung für die Vertragsanbahnung, den Vertragsabschluss oder die Vertragsdurchführung zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten.

12.2 Die von Unternehmen eingestellten Inhalte auf dem „Portal“ sind nicht der LIENAS zuzurechnen. Eine Auswahl oder sonstige Kontrolle durch die LIENAS  erfolgt nicht. Durch die Bereitstellung der technischen Plattform www.outsourcing.de macht sich die LIENAS die vorhandenen fremden Inhalte nicht zu Eigen. Für die fremden Inhalte ist ausschließlich das Unternehmen verantwortlich, das die jeweiligen Inhalte eingestellt hat. Wird die LIENAS durch eine konkrete Anzeige auf einen rechtswidrigen Inhalt hingewiesen oder erlangt sie auf andere Weise Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten bzw. diesbezüglichen Handlungen, so wird sie den entsprechenden Inhalt unverzüglich prüfen und ihn im Falle eines begründeten Verdachts der Rechtswidrigkeit löschen bzw. den Zugang hierzu sperren.

12.3 Die LIENAS ist verpflichtet, auf Verlangen des Unternehmens eigene Nutzerkonten zu sperren oder die Verknüpfung des Eintrags mit einem Nutzerkonto zu ändern oder zu löschen.

13 Haftung

13.1 Die LIENAS  haftet ohne Begrenzung der Schadenshöhe für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

13.2 Für sonstige Schäden haftet die LIENAS  ohne Begrenzung der Schadenhöhe nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.  Die LIENAS haftet für einfach fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn wesentliche Pflichten des Vertrages betroffen sind, deren Einschränkung den Vertragszweck gefährden würde. In den Fällen wesentlicher Vertragspflichtverletzungen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

13.3 In allen anderen Fällen ist die Haftung der LIENAS  für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

13.4 Die Haftung für alle mittelbaren Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangen Gewinn ist ausgeschlossen.

13.5 Für die Verfügbarkeit von „www.outsourcing.de“ übernimmt die LIENAS keine Garantie. Die Verfügbarkeit kann zeitweise wegen technischer Störungen, die nicht von der LIENAS, deren gesetzlichem Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, oder aus Gründen höherer Gewalt (Ausfall der Stromversorgung, Ausfall der Anbindung an das Internet, Brand, Explosionen, Erdbeben, Unwetter, Überschwemmungen) im Ganzen oder in Teilen eingeschränkt sein, ferner wegen der Durchführung von Wartungsarbeiten, die der Aufrechterhaltung und Verbesserung der Betriebsfähigkeit und Funktionalität des „Portals“ dienen (nachfolgend insgesamt: „eingeschränkte Verfügbarkeit“). Die LIENAS haftet für die Folgen eingeschränkter Verfügbarkeit nur nach Maßgabe der Ziff. 11; dies gilt auch, wenn die eingeschränkte Verfügbarkeit Auswirkungen auf die Durchführung von Ausschreibungen hat, etwa, weil ein Auftrag nicht eingestellt oder ein Angebot deshalb nicht abgegeben werden kann oder eine Ausschreibung in einem Zeitraum eingeschränkter Verfügbarkeit abläuft.

14 Schadensersatz, Freistellung

14.1 Im Falle eines Verstoßes des Unternehmens gegen eine Bestimmung dieses Vertrags, insbesondere gegen folgende Verpflichtungen:

  • Abgabe von Angeboten außerhalb von www.outsourcing.de,
  • Verbot der Abgabe von fingierten Angeboten,
  • Verbot der Umgehung von Nutzungsentgelten

ist das betreffende Unternehmen verpflichtet, an die LIENAS zum Ausgleich des mit der Verfolgung eines solchen Verstoßes verbundenen Aufwands Schadensersatz in pauschaler Höhe zu leisten, es sei denn, es hat den Verstoß nicht zu vertreten. Die Berechnung des Schadenersatzes richtet sich nach Ziffer 13.3. Dem Nutzer ist der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Weitergehende Ansprüche der LIENAS aus Anlass des Verstoßes, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben vorbehalten.

14.2 Soweit ein Verstoß gegen die in diesen AGB genannten Bestimmungen im Zusammenhang mit einer Ausschreibung begangen wurde, beläuft sich der Schadensersatz gem. Ziff. 13.3 auf das Dreifache des Entgeltes, die im Falle einer Vergabe des Auftrags über „www.outsourcing.de“ angefallen wäre, es sei denn, das Unternehmen hat den Verstoß nicht zu vertreten.

14.3 Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Entgeltes ist die Preisvorstellung des Auftraggebers oder das höchste auf den Auftrag eingegangene Angebot, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Liegt weder eine Preisvorstellung noch ein Angebot vor oder wurde der Verstoß unabhängig von einer Ausschreibung begangen, beläuft sich der Schadenersatz auf 5.000,00 EUR.

14.4 Dem Unternehmen ist der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

14.5 Das Unternehmen stellt die LIENAS von sämtlichen Ansprüchen frei, die anderen Unternehmen, Nutzer oder Dritte gegen die LIENAS wegen Verletzung ihrer Rechte durch die von dem Nutzer auf „www.outsourcing.de“ eingestellten Inhalte (insbesondere Ausschreibungen, Auftragsbeschreibungen, Angebote und Bewertungen) oder Angaben geltend machen. Dabei übernimmt das Unternehmen die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung der LIENAS einschließlich der Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.

Das gilt nicht, wenn das Unternehmen die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

14.6 Weitergehende Ansprüche der LIENAS gegen das Unternehmen, insbesondere die Geltendmachung von über Ziffer 14 hinausgehenden Schadensersatzansprüchen sowie die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, bleiben vorbehalten.

15 Vertragsbeendigung, Sperrung, Kündigung aus wichtigem Grund

15.1 Ein laufzeitgebundener Vertrag ist für beide Seiten ohne Frist zum Ende der Laufzeit kündbar. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um die zu Beginn vereinbarte Vertragslaufzeit.

15.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen.

15.3 Die LIENAS ist berechtigt, den Zugriff auf den Eintrag eines Unternehmens oder die geschalteten Werbeinhalte ganz oder vorläufig zu sperren, wenn Dritte Rechtsverletzungen in Bezug auf den Eintrag behaupten und begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Eintrags bestehen. Gelingt dem Unternehmen nach Aufforderung durch LIENAS nicht der Nachweis der Rechtmäßigkeit, so ist die LIENAS zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

15.4 Von einer Sperrung bleiben die Vergütungsansprüche der LIENAS unberührt.

15.5 Die LIENAS ist berechtigt, im Falle eines Verstoßes gegen die AGB abhängig von Art und Schwere des Verstoßes und ggf. auch neben einem pauschalierten Schadensersatz nach Ziff. 12 vertragswidrig eingestellte Aufträge, Auftragsbeschreibungen, Angebote, Bewertungen oder sonstige vertragswidrige Inhalte ohne vorherige Ankündigung oder Begründung zu sperren oder zu löschen, sich vertragswidrig verhaltende Nutzer vorübergehend oder endgültig von der Nutzung des Portals auszuschließen (nachfolgend: „Ausschluss“) oder nach eigenem, billigem Ermessen sonstige Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, den Verstoß zu beenden oder gleichartige Verstöße des Nutzers zukünftig zu verhindern. Die LIENAS wird hierbei die berechtigten Interessen der betroffenen Mitglieder angemessen berücksichtigen und insbesondere einen Ausschluss erst nach einer erfolglosen Abmahnung vornehmen, sofern diese nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.

16 Datenschutz

16.1 Das Unternehmen wird darauf hingewiesen, dass die LIENAS die überlassenen personenbezogenen Daten nur zur Durchführung dieses Vertrags speichert und allein im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertrages verarbeitet.

17 Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht und Gerichtsstand

17.1 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

17.2 Gerichtsstand ist Köln.

17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke aufweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.


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